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Unsere Leistungen

Von der medizinischen Behandlungspflege über die tägliche Grundpflege bis hin zur persönlichen Betreuung — wir sind für Sie da.

SGB V

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V und umfasst medizinische Leistungen, die von Ihrem Arzt verordnet werden. Die Kosten werden bei ärztlicher Verordnung in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen — ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.

  • Wundversorgung & Wundmanagement
  • Medikamentengabe & Überwachung
  • Injektionen (Insulin, Heparin)
  • Blutzucker- & Blutdruckmessung
  • Kompressionstherapie
  • Katheterversorgung
  • Stomaversorgung
SGB XI

Grundpflege

Die Grundpflege unterstützt Sie bei den alltäglichen Verrichtungen. Diese Leistungen werden über die Pflegekasse (ab Pflegegrad 2) finanziert.

  • Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen, Zahnpflege)
  • Ernährung (Zubereitung, Hilfe bei Nahrungsaufnahme)
  • Mobilität (Aufstehen, Lagern, Gehen, Treppensteigen)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigung)
Entlastungsleistungen

Betreuung & Begleitung

Unsere Betreuungsleistungen fördern Ihre Selbstständigkeit und soziale Teilhabe. Sie können über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) finanziert werden.

  • Alltagsbegleitung
  • Demenzbetreuung
  • Gesprächsführung & Aktivierung
  • Begleitung zu Arztbesuchen

Beratung nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, sind regelmäßige Beratungseinsätze gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen diese Pflichtberatungen bei Ihnen zuhause durch und helfen Ihnen, Ihre Pflege optimal zu gestalten.

  • Pflegegrad 2 bis 5: halbjährlich verpflichtend
  • Pflegegrad 4 und 5: auf Wunsch auch vierteljährlich möglich
  • Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen?

Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos.